Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verschleiß".
Normalen Verschleiß, der dem Alter und der Laufleistung des Wagens entspricht, können Sie nicht als Mangel geltend machen. Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet, Sie auf übliche Verschleißerscheinungen hinzuweisen.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Sie auf übliche Verschleißerscheinungen hinzuweisen.
0800 3746-555 gebührenfrei