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Geltendmachung von Ansprüchen

Kann die Frist zur Geltendmachung der Minderungsansprüche verlängert werden?

Wird die Frist nicht eingehalten, gehen die Ansprüche verloren - es sei denn, der Anspruchsteller hat die Fristüberschreitung nicht verschuldet.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei