Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kaution".
Von wem erhält der Mieter nach einem Vermieterwechsel durch Verkauf der Wohnung die Kaution zurück?
Wechselt der Eigentümer der Wohnung, wird das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer fortgesetzt. Von ihm kann der Mieter die Kaution zurück verlangen, selbst dann, wenn er die Kaution gar nicht erhalten hat. Der neue Eigentümer kann sich also nicht darauf berufen, die Kaution nicht erhalten zu haben. Ist vom neuen Vermieter die Kaution nicht zu erhalten, weil er zahlungsunfähig (Insolvenz) ist und das Geld nicht auf einem Sonderkonto angelegt ist, kann sich der Mieter an den alten Vermieter halten. Dieser muss in dem Fall bezahlen.
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