Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Aktuelle Urteile
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen. Dies entschied das Landgericht Coburg.
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Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Wer versucht, ein wegrollendes Auto in Sandalen und nur mit Muskelkraft auf abschüssiger Straße aufzuhalten, handelt weitgehend auf eigenes Risiko. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Ein Mieter im Mehrfamilienhaus kann von seinen Nachbarn durchaus verlangen, übermäßigen Lärm zu vermeiden. Dass Kinder Lärm machen, ist jedoch normal. Nachbarn müssen dies hinnehmen, solange der Lärm nicht unzumutbare Formen annimmt. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Wer seine Freizeit im Wald verbringt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Denn: Der Waldeigentümer haftet nicht für sogenannte „waldtypische Gefahren“. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Bei einer Kreuzfahrt darf der Reiseveranstalter keine „Trinkgeldempfehlung“ in den Vertrag aufnehmen. Eine solche Regelung sieht vor, dass jeden Tag eine feste Servicepauschale vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird, solange dieser nicht widerspricht. Derartige Vertragsklauseln sind unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Beauftragt ein Vermieter notwendige Instandsetzungsarbeiten, müssen die Mieter die Handwerker nach Voranmeldung in die Wohnung lassen und ihnen Aufmaß- und Vorbereitungsarbeiten gestatten. Ein hohes Alter der Mieter ändert daran nichts. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
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